Gehaltserhöhung in Sicht 13.06.2026

    (Harry Wunschel) Der Entwurf des neuen Landesbesoldungsgesetzes mit den Besoldungserhöhungen liegt nun endlich vor. Darin wird die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnis der Beschäftigten gesichert. Da das Gesetz allerdings erst nach der Verbändeanhörung vom Landtag verabschiedet werden kann, werden die (rückwirkenden) Erhöhungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge voraussichtlich frühestens mit dem Augustgehalt ausbezahlt

    Und so sehen die Eckpunkte der Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger konkret aus:

    • zum 1. April 2026: + 3,3 %
    • zum 1. März 2027: + 2,0 %
    • zum 1. Januar 2028: + 1,0 %
    • Die Familienzuschläge sowie Zulagen (z. B. A13Z) werden ebenso erhöht.
    • Der Familienzuschlag ab dem dritten Kind wird nicht erhöht.
    • Die Anwärterbezüge werden zu den oben genannten Terminen
      um 60 Euro, 60 Euro und 30 Euro erhöht.

    Die erste Besoldungserhöhung ist mit 3,3 % höher als die Tariferhöhung für Beschäftigte. Anstatt den tarifvertraglichen 2,8 % wird derjenige Prozentsatz herangezogen, der auch in der untersten Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe eine Mindestbezügeerhöhung von rund 100 Euro gewährleistet. Diese Mindesterhöhung des Einkommens war tarifvertragsrechtlich für die Beschäftigten vereinbart. Damit wird für die Beamtinnen und Beamten dem alimentationsrechtlichen Abstandsgebot der Gehaltsgruppen Rechnung getragen.

    Da der Nettomehrbedarf für dritte und weitere Kinder nach Rechnung des Finanzministeriums deutlich unterhalb des aktuell gewährten Familienzuschlagbetrages von 726 Euro liegt, wird keine Erhöhung vorgenommen.