Stand der geplanten Fusion von VLBS und VLW zu VLB, Altersteilzeit und Überstunden (28.09.2026)
(Harry Wunschel) Bei der geplanten Fusion von VLBS und VLW zum VLB (Verband der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz) geht es weiter voran. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, und der gemeinsame Verband nimmt immer konkretere Formen an. Ein wichtiger Meilenstein wird die Delegiertenversammlung am 18. Februar 2027 in Ransbach-Baumbach bei Montabaur sein, auf der endgültig über die Fusion entschieden werden soll.
Damit rückt der Start des neuen VLB immer näher. Auch bei den Veranstaltungskosten setzen wir auf einen guten Start: Durch den Veranstaltungsort außerhalb von Mainz können die Kosten gegenüber dem Verbandssitz um rund zwei Drittel reduziert werden. Zur geplanten Fusion erhalten die Ortsverbände nach den Herbstferien ein umfassendes Informationspaket. Dieses enthält den Verschmelzungsbericht und -vertrag, den Entwurf der neuen Satzung sowie die neue Finanz- und Beitragsordnung. Die Ortsverbände sollen das Paket digital an ihre Delegierten und Mitglieder weitergeben. Trotz der ausführlichen Unterlagen werden sicherlich noch Fragen offenbleiben. Deshalb bieten wir bis zur Fusion mindestens zwei Online-Fragestunden für Ortsverbände und Mitglieder an. Dort können offene Punkte geklärt und letzte Unklarheiten ausgeräumt werden. Die erste Online-Fragestunde zur Fusion ist am Dienstag, 10.11.2026, 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Anmeldungen werden von der VLBS-Geschäftsstelle entgegengenommen (E-Mail:
Leider gibt es kurz vor den Herbstferien weiterhin keine Aussage zur Verlängerung der Altersteilzeit. Die vorliegende Evaluation zeichnet zwar ein gemischtes, insgesamt aber eher positives Bild. Die Ergebnisse sind im OPAL-Portal des Landtags Rheinland-Pfalz unter dem Stichwort „Altersteilzeit“ abrufbar. Allerdings drängt die Zeit, denn für eine Verlängerung muss das Landesbeamtengesetz geändert werden, was ein zeitaufwändiges Verfahren ist. Zudem müssen die Anträge der Kolleginnen und Kollegen spätestens bis zum 31.01.2027 gestellt werden. Der vlbs fordert die Koalition deshalb auf, die Verlängerung der Altersteilzeit umgehend auf den Weg zu bringen. In der Oktoberausgabe von vlbs-aktuell findet sich auch ein Bericht zu diesem Thema.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.09.2026 steht Lehrkräften und Schulleitungen für nicht angeordnete Überstunden weder ein finanzieller Ausgleich noch ein Freizeitausgleich zu. Letzterer war bereits von den Vorinstanzen abgelehnt worden. Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: https://www.bverwg.de/de/pm/2026/68
Wer dauerhaft „rechtswidrige Zuvielarbeit“ leistet, muss nach Auffassung des Gerichts seinen Dienstherrn darüber mit einer Überlastungsanzeige informieren und gegebenenfalls außerunterrichtliche Aufgaben zurückstellen. Eine eigenständige Verlängerung der wöchentlichen Dienstzeit durch die Lehrkraft begründet keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Dies gilt nach dem Urteil unabhängig davon, ob eine Arbeitszeiterfassung eingeführt wurde. Damit hat sich die Hoffnung vieler Lehrkräfte, dass die Arbeitszeiterfassung nicht nur Überstunden sichtbar macht, sondern auch zu einem Ausgleich führt, vorerst zerschlagen. Kann im Gespräch mit der Schulleitung keine Reduzierung der außerunterrichtlichen Aufgaben erreicht werden, bleibt als letzter Schritt nur die Überlastungsanzeige.





